La mia Terra di Mezzo

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mercoledì 25 luglio 2018

Humanae vitae im Licht von Casti connubii lesen

 
In den vergangenen Jahrzehnten erlebte der Westen eine familienfeindliche Revolution, die in der Geschichte beispiellos ist. Ein Eckpfeiler dieses Zersetzungsprozesses der Institution Familie war die Trennung der beiden primären Ehezwecke: der Fortpflanzung und der Vereinigung.
Der Fortpflanzungszweck, von der ehelichen Verbindung getrennt, führte zur In-vitro-Fertilisation und zur Leihmutterschaft.
 
Die von der Zeugung losgelöste Vereinigung führte zur Apotheose der freien Liebe, ob heterosexuell oder homosexuell. Ein Ergebnis dieser Verirrungen ist der Rückgriff von homosexuellen Paaren auf die Leihmutterschaft, um eine groteske Karikatur der natürlichen Familie zu verwirklichen.
Der Enzyklika Humanae Vitae von Paul VI., deren Veröffentlichung sich am 25. Juli 2018 zum 50. Mal jährt, kommt das Verdienst zu, die Untrennbarkeit der beiden Bedeutungen der Ehe zu bekräftigen und mit Deutlichkeit die künstliche Empfängnisverhütung zu verurteilen, die in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts durch die Vermarktung der Pille des Physiologen Pincus möglich wurde.
Dennoch trägt auch Humanae Vitae eine Verantwortung: Nicht mit derselben Klarheit die Hierarchie der Zwecke, das heißt, den Vorrang der Fortpflanzung gegenüber der Vereinigung bekräftigt zu haben. Zwei Grundsätze oder Werte stehen niemals auf der derselben Gleichheitsebene. Einer ist immer dem anderen untergeordnet.
Das gilt für das Verhältnis zwischen Glaube und Vernunft, zwischen Gnade und Natur, zwischen Kirche und Staat und so weiter. Das sind zwar untrennbare Realitäten, aber voneinander verschieden und hierarchisch geordnet. Wenn die Reihenfolge dieser Beziehungen nicht definiert wird, entstehen Spannungen und Konflikte, die bis zur Umkehrung der Grundsätze führen können. Ein Grund für den moralischen Zerfallsprozeß in der Kirche ist, unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, auch die fehlende Klarheit in der Definition des Hauptzwecks der Ehe durch die Enzyklika von Paul VI.
Die Ehelehre der Kirche wurde von Papst Pius XI. in seiner Enzyklika Casti Connubii vom 31. Dezember 1930 als endgültig und verbindlich bestätigt. In diesem Dokument erinnert der Papst die ganze Kirche und die ganze Menschheit an die grundlegenden Wahrheiten über das Wesen der Ehe, die nicht von den Menschen, sondern von Gott selbst gestiftet wurde, und über die Segnungen und Vorteile, die der Gesellschaft aus ihr erwachsen.
Der erste Zweck ist die Fortpflanzung:
 
Das bedeutet nicht, nur Kinder in die Welt zu setzen, sondern sie intellektuell, moralisch und vor allem geistlich zu erziehen, um sie zu ihrer ewigen Bestimmung zu führen, die der Himmel ist.
 
Der zweite Zweck ist die gegenseitige Unterstützung zwischen den Ehepartnern, die weder eine nur materielle Unterstützung noch eine nur sexuelle oder sentimentale Übereinkunft ist, sondern in erster Linie eine geistliche Unterstützung meint und ein geistlicher Bund ist.
Die Enzyklika enthält eine klare und kräftige Verurteilung der Verwendung von Verhütungsmitteln, die als „etwas Schimpfliches und innerlich Unsittliches“ bezeichnet ist. Deshalb: „Jeder Gebrauch der Ehe, bei dessen Vollzug der Akt durch die Willkür der Menschen seiner natürlichen Kraft zur Weckung neuen Lebens beraubt wird, verstößt gegen das Gesetz Gottes und der Natur, und die solches tun, beflecken ihr Gewissen mit schwerer Schuld„.
Pius XII. bestätigte in vielen Ansprachen die Lehre seines Vorgängers. Das ursprüngliche Schema über die Familie und die Ehe des Zweiten Vatikanischen Konzils, das im Juli 1962 von Johannes XXIII. approbiert, aber zu Beginn der Arbeiten von den Konzilsvätern abgelehnt wurde, bekräftigte diese Doktrin und verurteilte ausdrücklich „Theorien, die in Umkehrung der richtigen Werteordnung den Hauptzweck der Ehe zugunsten der biologischen und persönlichen Werte der Ehegatten in den Hintergrund rücken und in derselben objektiven Ordnung die eheliche Liebe als Hauptzweck nennen„(Nr. 14).
Der Fortpflanzungszweck, objektiv und in der Natur verwurzelt, wird immer fortbestehen. Der Vereinigungszweck, subjektiv und auf dem Willen der Ehegatten gegründet, kann verschwinden. Der Vorrang des Fortpflanzungszweckes rettet die Ehe, der Vorrang der Vereinigung setzt sie ernsten Gefahren aus.
Außerdem dürfen wir nicht vergessen, daß die Ehezwecke nicht zwei, sondern drei sind, weil es nachgeordnet auch die Abhilfe gegen die Begierde gibt. Von diesem dritten Zweck der Ehe spricht niemand mehr, weil die Bedeutung des Begriffs Begierde verlorengegangen ist, der heute meist – auf lutherische Weise – mit der Sünde verwechselt wird.
Die Begierde, die in jedem Menschen vorhanden ist, außer in der allerseligsten Jungfrau, die von der Erbsünde ausgenommen ist, erinnert uns daran, daß das Leben auf Erden ein unablässiger Kampf ist, denn wie der heilige Johannes sagt: „Denn alles in der Welt ist Begierde des Fleisches, Begierde der Augen und Begierde des Besitzes„( 1 Joh 2,16).
Die Verherrlichung der Sexualtriebe – der herrschenden Kultur durch die Lehren von Marx und Freud eingeimpft – ist nichts anderes als die Verherrlichung der Begierde, und damit der Erbsünde.
Diese Verkehrung der ehelichen Bestimmung, die unweigerlich zu einer Explosion der Begierden in der Gesellschaft führt, zeigt sich im Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus vom 8. April 2016, wo wir in der Nummer 36 lesen:  „Andererseits haben wir häufig die Ehe so präsentiert, daß ihr Vereinigungszweck – nämlich die Berufung, in der Liebe zu wachsen, und das Ideal der gegenseitigen Hilfe – überlagert wurde durch eine fast ausschließliche Betonung der Aufgabe der Fortpflanzung„.
Diese Worte wiederholen fast wörtlich jene, die Kardinal Leo-Joseph Suenens in seiner Rede am 29. Oktober 1964 In der Konzilsaula sagte, und die Paul VI. skandalisierten:
 
Es kann sein“, so der Kardinal und Erzbischof von Brüssel, „daß wir die Worte der Schrift, ‚Wachst und mehret euch‘, etwas überbetont haben, so sehr, daß ein anders göttliches Wort im Schatten blieb: ‚Und die beiden werden ein Fleisch sein‘ […] Die Kommission wird uns sagen, ob wir den ersten Zweck, die Fortpflanzung, nicht zu sehr betont haben, zu Lasten eines ebenso imperativen Zweckes, dem Wachstum in der ehelichen Einheit.“
Kardinal Suenens erweckt den Eindruck, daß der Hauptzweck der Ehe nicht darin besteht, zu wachsen und sich zu vermehren, sondern darin, daß „die zwei ein Fleisch sind“.
 
Von einer theologischen und philosophischen Definition wird zu einer psychologischen Beschreibung der Ehe gewechselt, die nicht als eine in der Natur verwurzelte Bindung dargestellt wird, die der Vermehrung der Menschheit dient, sondern als eine intime Gemeinschaft, deren Zweck die gegenseitige Liebe der Ehepartner ist.
Sobald aber die Ehe auf eine Liebesgemeinschaft reduziert ist, wird die Geburtenkontrolle, ob natürlich oder künstlich, als ein Gut angesehen und verdient, unter dem Namen „verantwortete Elternschaft“, gefördert zu werden, da sie dazu beiträgt, das Hauptgut der ehelichen Vereinigung zu stärken. Die unvermeidliche Folge ist, daß in dem Moment, in dem diese innige Gemeinschaft scheitert, die Ehe sich auflösen sollte.
Mit der Umkehrung der Zwecke geht die Umkehrung der Rollen innerhalb des Ehebundes einher.
 
Das psychophysische Wohlbefinden der Frau tritt an die Stelle ihres Auftrages als Mutter.
 
Die Geburt eines Kindes wird als etwas gesehen, das die innige Liebesgemeinschaft des Paares stören kann.
 
Das Kind kann als ungerechter Aggressor gegen das Familiengleichgewicht gesehen werden, gegen den man sich mit Verhütung und notfalls auch Abtreibung verteidigen muß.
Die Interpretation, die wir den Worten von Kardinal Suenens gegeben haben, tut ihnen keinen Zwang an.
 
In Übereinstimmung mit seiner Rede führte der Primas von Belgien 1968 den Aufstand der Bischöfe und der Theologen gegen Humanae vitae an. Die Erklärung des belgischen Episkopats vom 30. August 1968 gegen die Enzyklika von Paul VI. war zeitgleich mit jener des deutschen Episkopats1) die erste, die von einer Bischofskonferenz ausgearbeitet wurde und anderen Episkopaten als Vorbild diente.
Den Erben dieses Protestes, die eine Neuinterpretation von Humanae vitae im Licht von Amoris laetitia anstreben, antworten wir daher mit Entschiedenheit, daß wir die Enzyklika von Paul VI. weiterhin im Licht von Casti connubii und des immerwährenden Lehramtes der Kirche lesen werden.

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